1. Allgemeines:
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten ausschließlich diese Zahlungs- und
Lieferbedingungen. Mit Auftragserteilung erkennt der Besteller diese Zahlungs- und
Lieferbedingungen an.
2. Auftragserteilung:
Aufträge sollten möglichst schriftlich erteilt werden. Andernfalls wird keine Gewähr für die
Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Bestellung übernommen. Es erfolgt eine schriftliche
Auftragsbestätigung. Bestätigte Bestellungen gelten als verbindlich.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt:
Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorangegangenen ihre Gültigkeit.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gegen Rechnung. Zahlungen sind innerhalb von
30 Tagen fällig. Bei Bezahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto
gewährt, aber nur dann, wenn keine anderen Forderungen fällig sind. Ab dem 40. Tag werden
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz berechnet. Vorliegende Aufträge werden nur nach
Bezahlen früherer Rechnungen ausgeliefert bzw. realisiert. Nach zweimaligem Zahlungsverzug wird nur
gegen Vorkasse geliefert.
Bei Erzeugnissen sowie Entwicklungsleistungen mit einem hohen Vorfinanzierungsaufwand kann eine
Anzahlung verlangt werden.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Herstellers. Bei
Entwicklungsleistungen bezieht sich das auch auf das geistige Eigentum sowie auf das an entstandenen
Werkzeugen (z.B. Ätzvorlagen, Urmodelle usw.) und das Recht der Weitervermarktung.
4. Lieferzeiten:
Vereinbarte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Schadensersatzansprüche wegen
verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Unvorhergesehene, nicht verschuldete Hindernisse
entbinden von der Lieferverpflichtung. Als solche gelten z.B. Ausfall von Zulieferungen oder nicht
rechtzeitige Lieferung von Materialien.
5. Versand und Lieferung:
Der Versand erfolgt grundsätzlich zu Lasten und auf Gefahr des Bestellers. Die Lieferung erfolgt
als Postpaket. Besondere Versandarten und Versicherungen trägt der Besteller. Als Versandkosten
werden, sofern keine andere Lieferform vereinbart, die gerade gültigen Postgebühren berechnet. Ab
einem Auftragswert von EUR 120,- erfolgt die Lieferung im Inland frei Haus.
6. Mängelhaftung und Gewährleistung:
Ist trotz sorgfältiger Kontrolle ein gelieferter Gegenstand mangelhaft, wird unter Ausschluss
weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers innerhalb einer angemessenen Frist Nachbesserung
oder Ersatz geliefert. Reklamationen müssen aber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware
schriftlich mitgeteilt werden.
Bei Bausätzen gilt eine missgelungene Montage nicht als Reklamationsgrund. Für Schäden durch
unsachgemäße Handhabung sowie dadurch hervorgerufenen Folgeschäden kann keine Haftung übernommen
werden. Das gilt ausdrücklich auch für Verletzungen oder Beschädigungen durch insbesondere bei
Bausätzen vorhandene und bei deren Verarbeitung entstehende scharfkantige Teile. Bausätze und deren
Reste (z.B. Ätzrahmen) sollten wegen der großen Verletzungsgefahr nicht in Kinderhände gelangen.
Bei Entwicklungsleistungen können nach Freigabe der Erprobungsmuster durch den Auftraggeber sowie
der Bestätigung der Auftragserfüllung (z.B. durch Anfordern von Ätzfilmen zur Serienfertigung)
keine weiteren Reklamationen oder Änderungswünsche anerkannt werden.
Eine Reklamation entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung und hat auf vereinbarte oder
geltende Zahlungsziele keinen Einfluss.
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